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E-Vignette

Die elektronische Vignette kann seit 1. August 2023 bezogen werden

E-Vignette


Die elektronische Vignette kann per 1. August 2023 via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.

Direkter Link zum offiziellen Webshop:

E-Vignette & Via Portal

Das Via Portal des BAZG ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E-Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E-Vignette entweder per Kreditkarte oder TWINT bezahlen. Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert. Die Gültigkeit der E-Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).

Funktionen der E-Vignette im Via Portal
  • Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar)
Es gibt die Möglichkeit im Via Portal (beispielweise vor dem Kauf einer E-Vignette) zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte beispielsweise bei einem Leihfahrzeug nützlich sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E-Vignette besteht.
Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E-Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E-Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung «Öffentlich einsehbar» anzuwählen.
  • Erworbene Tickets
Die erworbenen Tickets werden im Via Portal gespeichert. Diese Funktion steht dem Benutzer nur zur Verfügung, wenn dieser sich über das E-Portal des BAZG angemeldet hat oder der Cache des benutzten Endgerätes seit dem Kauf nicht gelöscht wurde.
  • Zahlungsnachweis per E-Mail
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse beim Zahlungsprozess wird Ihnen der Zahlungsnachweis zusätzlich elektronisch zugestellt.
  • Kontrollschildwechsel
Es besteht die Möglichkeit, im Via Portal für eine gültige E-Vignette einen Kontrollschildwechsel durchzuführen. Dieser Kontrollschildwechsel ist unter Angabe des neuen Kontrollschildes, der Begründung des Kontrollschildwechsels sowie einer Bestätigung, dass das Fahrzeug sowie die Halterin / der Halter vor und nach dem Kontrollschildwechsel identisch sind, möglich.
Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge müssen Sie den Kontrollschildwechselantrag mit dem Kontaktformular des BAZG auf dem Webportal beantragen.
Achtung: Es handelt sich hierbei lediglich um eine Anfrage. Die E-Vignette ist erst mit der offiziellen Bestätigung des BAZG (via E-Mail) für das neue Kontrollschild gültig.

  • Registierung E-Porta
Das ePortal stellt einen zentralen Zugang zu den verschiedenen Anwendungen der Bundesverwaltung zur Verfügung. Das Via Portal ist auch darüber zu erreichen.
Eine Registrierung im ePortal ermöglicht in Bezug auf das Via Portal eine zentrale Speicherung der Tickets. Dies bedeutet, dass ein Benutzer unabhängig vom lokalen Browser-Cache sowie des benutzten Endgerätes auf seine Tickets jederzeit zugreifen kann und Funktionen wie Kontrollschildwechsel sowie den Versand der Quittung an seine E-Mail-Adresse auf jedem Endgerät initiieren kann.



Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Strassenabgaben, Link, 28.07.2023